Unter dem Titel „Greenwashing adé – Was sich bei grüner Werbung für Unternehmen ändert“ gaben Michael Adel, Justitiar der IHK zu Dortmund und Dr. Robert Jung einen praxisnahen Überblick über die neuen Vorgaben der EmpCo-Richtlinie und ihre Umsetzung in deutsches Recht.
Ab dem 27. September 2026 gelten für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen deutlich strengere Anforderungen. Pauschale Begriffe wie „nachhaltig“, „grün“, „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ werden rechtlich riskanter, wenn sie nicht konkret erläutert und belastbar belegt werden können. Auch selbst entwickelte Nachhaltigkeitssiegel ohne anerkanntes Zertifizierungssystem, unklare Aussagen zur CO₂-Kompensation und Klimaversprechen ohne realistischen Umsetzungsplan standen im Zentrum des Vortrags.






Fotos: Stefanie Rohmann, Fotowerk Menden
Die zentrale Botschaft des Abends: Nachhaltigkeitskommunikation bleibt möglich. Sie muss aber präzise, transparent und nachweisbar sein. Unternehmen sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche Umweltaussagen sie auf Verpackungen, Websites, Social Media, Flyern und Produktdatenblättern verwenden. Wichtig sind belastbare Nachweise, klare interne Freigabeprozesse und die rechtzeitige Einbindung von Marketing, Vertrieb, Einkauf und Recht. Vielen Dank an alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer für den interessierten Austausch und die zahlreichen Fragen. Die Veranstaltung hat gezeigt: Wer jetzt vorbereitet, reduziert nicht nur Abmahnrisiken, sondern kann echte Nachhaltigkeitsleistungen künftig umso glaubwürdiger kommunizieren.
