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Notary

In vielen Rechtsbereichen, insbesondere im Immobilien-, Erb-, Familien- und Gesellschaftsrecht, ist für den Abschluss von Rechtsgeschäften eine notarielle Beurkundung erforderlich. Das betrifft unter anderem den Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien, die Gründung, Übertragung oder Umwandlung von Kapitalgesellschaften, den Abschluss von Eheverträgen sowie die Errichtung von letztwilligen Verfügungen wie Testamenten und Erbverträgen. Trotz ihrer Selbständigkeit bekleiden Notare ein öffentliches Amt. Sie sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeit neutral und müssen nach einer ausgewogenen und rechtlich fundierten Lösung für alle Beteiligten suchen.

Mit sechs erfahrenen und in den einschlägigen Rechtsgebieten spezialisierten Notaren bietet Spieker & Jaeger eine umfassende, dienstleistungsorientierte Beratung und Betreuung auf allen Gebieten notarieller Tätigkeit. Beurkundungen sind auch in englischer Sprache möglich.

Wir haben für Sie einige Videos der Bundesnotarkammer zu den häufigsten Fragen zusammengestellt:

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