
Justus Neuhäuser
Justus Neuhäuser berät und vertritt Unternehmen, Geschäftsführer sowie Privatpersonen in sämtlichen Fragen des Steuer-, Handels- und Gesellschaftsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt seiner Tätigkeit liegt an der Schnittstelle zwischen Steuerrecht und Berufsrecht, insbesondere bei haftungsrechtlich relevanten Sachverhalten. Er vertritt Steuerberater, Rechtsanwälte und Geschäftsführer in Haftungsfällen sowie bei berufsspezifischen Pflichtverletzungen und entwickelt hierbei praxisnahe und rechtssichere Strategien.
Darüber hinaus übernimmt Justus Neuhäuser handels-, gesellschafts- und steuerrechtliche Mandate und begleitet seine Mandanten kompetent in steuerlichen Antrags- und Einspruchsverfahren. Mit fundiertem Know-how und ausgeprägtem Verhandlungsgeschick setzt er sich engagiert für die Interessen seiner Mandanten auch vor Gericht ein. Fachliche Präzision, wirtschaftliches Verständnis und ein klarer Blick für praktikable Lösungen prägen dabei seinen Beratungsansatz.
Neben seiner anwaltlichen Tätigkeit engagiert sich Justus Neuhäuser als Prüfer in den Prüfungsausschüssen der IHK Nord Westfalen und bringt dort seine Expertise und sein Engagement für die Förderung des wirtschaftlichen und juristischen Nachwuchses ein.
Justus Neuhäuser ist in der folgenden Disziplin aktiv