Unternehmensrecht

Business as unusual – NRW führt Prozesse auf Englisch ein

21.07.2025

Business as unusual – NRW führt Prozesse auf Englisch ein Das sogenannte Justizstandortstärkungsgesetz ist zum 01.04.2025 in Kraft getreten. Unternehmen können Rechtsstreitigkeiten in Nordrhein-Westfalen nun schneller, effizienter und in englischer Sprache austragen. Hierzu wurden bei dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf spezialisierte Commercial Courts und bei den Landgerichten (LG) Düsseldorf, Bielefeld, Essen und Köln Commercial Chambers eingerichtet.

Gerichtssaal mit Richter und Anwälten

Der Commercial Court mit drei Senaten beim OLG Düsseldorf ist für große wirtschaftliche Verfahren ab einem Streitwert von EUR 500.000 zuständig – etwa für Streitigkeiten aus Unternehmenstransaktionen, dem Gesellschaftsrecht, Baurecht und Versicherungsrecht. Voraussetzung ist, dass sich die beteiligten Unternehmen auf diesen Gerichtsort und Englisch als Verfahrenssprache einigen.

Die Commercial Chambers an den genannten LG können bereits ab einem Streitwert von EUR 5.000 tätig werden. Auch hier können Verfahren ebenfalls vollständig in englischer Sprache geführt werden. Neben klassischen Wirtschaftsrechtsbereichen bauen die LG ihre Spezialisierungen insbesondere im Bereich erneuerbarer Energien (Bielefeld, Essen), Informationstechnologie (Köln) sowie bei Unternehmenstransaktionen (Düsseldorf) weiter aus.

Übrigens wurden entsprechende spezialisierte Gerichte auch in anderen Bundesländern eingerichtet, etwa in Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg, Hessen, Bayern, Niedersachsen und Sachsen.

Für Sie eröffnet diese Justizreform völlig neue Möglichkeiten: Sie können komplexe wirtschaftsrechtliche Verfahren künftig vor spezialisierten Richtern in englischer Sprache führen, wodurch gerade bei internationalen Streitigkeiten die Kommunikation vereinfacht und Prozesse beschleunigt werden. Wir beraten Sie gern, wie Sie diese neuen Möglichkeiten optimal nutzen können.

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