SPIEKER & JAEGER hat erneut ein Verfahren vor dem Bundeskartellamt erfolgreich abgeschlossen. Bei dem Zusammenschlussvorhaben handelt es sich um die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens SPIE HanseGas durch die SPIE Versorgungstechnik einerseits sowie die HanseGas GmbH, Quickborn andererseits. SPIE Versorgungstechnik wiederum ist ein Tochterunternehmen des französischen Industriekonzerns SPIE S.A. HanseGas ist ein Tochterunternehmen der Hamburger HanseWerk AG, die ihrerseits im mehrheitlichen Besitz der Essener E.ON SE steht.
„Notwendig wurde die kartellbehördliche Zusammenschlusskontrolle, weil die international handelnden Mutterunternehmen erhebliche Umsätze erzielen,“ erklärt Dr. Thomas Thiede, Rechtsanwalt, Partner und Spezialist für Kartellrecht bei SPIEKER & JAEGER. „In dem Zusammenhang gilt es zu bedenken, dass HanseGas Gasversorgungsnetze betreibt. Der deutsche Gesetzgeber hat die Betreiber von solchen Netzen von den jeweiligen Muttergesellschaften allerdings nicht nur rechtlich, sondern auch tatsächlich entflochten,“ ergänzt Manfred Ehlers, Rechtsanwalt, Partner und Spezialist für Energierecht.
„Eine denkbare Folge ist daher, dass die erzielten Umsätze der jeweiligen Mutterunternehmen bei der kartellrechtlichen Prüfung nicht zu berücksichtigen sind,“ führt Thiede weiter aus und ergänzt: „Neben diesem ‚unbundling‘ nach dem geltenden Energierecht dürften auch die Marktstruktur und die Marktanteile auf dem Geschäftsfeld des neuen Gemeinschaftsunternehmens SPIE HanseGas entscheidend gewesen sein.“ Gegenstand der SPIE HanseGas ist nämlich die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Sicherstellung des Gasnetzbetriebs, also der Bau, die Installation, Instandhaltung, Entstörung sowie Bereitschaft und Wartung. „Der Markt für technisches Facility Management ist ohnehin
von großem Wettbewerb geprägt. Ein weiterer Player kann also keine Marktmacht auf sich vereinigen, sondern fördert diesen Wettbewerb überdies noch,“ so Thiede weiter.