Wir freuen uns über zwei neue Partner in unserer Mitte. Arian Zafar und Dr. Christian H. Müller gehören bereits seit mehreren Jahren zu unserem Team und sind unseren Mandanten als kompetente Rechtsexperten in ihren Fachbereichen bekannt.
Seit gut sieben Jahren vertritt Arian Zafar für unsere Sozietät national und international ausgerichtete Unternehmen auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes. Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist dabei die rechtliche Beratung im Zusammenhang mit der Entwicklung, Durchsetzung und Verteidigung von Designrechten. Darüber hinaus kennt sich Herr Zafar umfassend in sämtlichen Fragen des Urheberrechts aus und verfügt über eine besondere Expertise in der Durchführung markenrechtlicher Beanstandungs-, Widerspruchs-, Nichtigkeits- und Verletzungsverfahren.
Kartellrechtler Dr. Christian H. Müller, LL.M. Eur., EMBA., wechselte im April 2016 aus Düsseldorf in die Westfalenmetropole. Mit ihm erweiterten wir unser Portfolio um einen wichtigen wirtschaftsjuristischen Bereich und reagierten auf den gestiegenen kartellrechtlichen Beratungsbedarf in der Region.
Zu den Schwerpunkten des Experten für deutsches und europäisches Kartellrecht zählen die Vertretung von Unternehmen und Führungskräften in Verwaltungs- und Bußgeldverfahren, die fusionskontrollrechtliche Beratung bei Unternehmenskäufen und Gemeinschaftsunternehmen sowie die kartellrechtliche Prüfung und Gestaltung von Vertriebsverträgen und -systemen. Ebenso begleitet Christian Müller Unternehmen bei der Durchsetzung und Abwehr von Kartellschadensersatzansprüchen und unterstützt bei der Einführung und Verbesserung von unternehmensspezifischer Kartellrechtscompliance. Daneben doziert Christian Müller im Bereich Internationales Wirtschaftsrecht an der International School of Management (ISM).