Unternehmensrecht
Noch nie in meinem Leben habe ich für ein Unentschieden gespielt.
Nahezu täglich gibt es neue Gesetze, Verordnungen und Urteile, die erhebliche Auswirkungen auf die Unternehmensführung deutscher Personen- oder Kapitalgesellschaften haben. Kein Wunder, dass viele Entscheider auf juristische Lichtschneisen angewiesen sind. Die Spezialisten für Handels-, Gesellschafts- und Steuerrecht sowie Kartellrecht aus dem Team Unternehmensrecht bringen Licht ins Dunkel.
Damit jegliches böse juristische Nachspiel ausbleibt, erarbeiten wir zielgerichtete Strategien und passgenaue Lösungen: Seien es Unternehmensgründungen oder -käufe, Fusionen, Umstrukturierungen, Privatisierungen oder Betriebsübergänge. Dabei ist nicht allein der klassische Mergers & Acquisitions-Bereich abgedeckt. Unsere Mannschaft ist interdisziplinär aufgestellt, so dass sämtliche gesellschafts-, steuer- und kartellrechtlichen Belange bei uns in den besten Händen liegen – grenzüberschreitend. Und in der Prozessführung spielen wir allemal in der ersten Liga.
Der Disziplin Unternehmensrecht zugeordnet ist bei SPIEKER & JAEGER auch der Bereich
Gesundheit, Sport, Bildung und NPOs
Wir müssen gewinnen. Alles andere ist primär.
Unsere Partner zählen zu den führenden Beratern von NPOs. Akteure von gemeinnützigen, konfessionellen sowie öffentlichen Organisationen, aber auch privat geführte Einrichtungen mit öffentlicher Ausrichtung suchen regelmäßig unseren Rat, ebenso wie deren Förderer – Unternehmen, Privatpersonen, die öffentliche Hand.
Wir unterstützen bei der Strukturierung von CSR-Projekten und begleiten Gründungen, Transaktionen und Umstrukturierungen von NPOs mit einem umfassenden Blick. Denn ergänzend zum allgemeinen Zuwendungs-, Gemeinnützigkeits-, Vereins- und Stiftungsrecht haben wir immer ein Augenmerk auf die besonderen branchenspezifischen Regelwerke der Sportklubs, Gesundheits-, Bildungs-, Sozial- und Kultureinrichtungen sowie anderer NPOs.
Wir begleiten unsere Mandanten in Steuerstreitfragen bei Anträgen und Betriebsprüfungsverfahren sowie Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide und setzen unser Know-how und Verhandlungsgeschick für sie auch vor Gericht ein. Unsere jahrzehntelange Erfahrung in der verfahrensrechtlichen Streitführung verbinden wir mit unserem hoch spezialisierten und branchenspezifischen Fachwissen. Regelmäßig arbeiten wir Hand in Hand mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern als ergänzende Berater im Rahmen der Streitführung.