Erb- und Familienrecht
An seinen Vorfahren kann man nichts ändern, aber man kann mitbestimmen, was aus den Nachkommen wird.
Neben wirtschaftlichen Fragen sind im Erb- und Familienrecht stets private und diskrete Bereiche betroffen. Deshalb liegt das Fundament unserer Beratung im besonderen Vertrauen, das unsere Mandanten uns entgegenbringen.
Gerade bei familiengeführten Unternehmen ist es oft die nicht oder nur unzureichend geregelte Frage der Nachfolge, die zu folgenschweren Problemen führt – nicht nur für den Einzelnen, sondern auch für das Unternehmen selbst. Erst recht, wenn bei der Abwicklung von Erbfällen erhebliche Konflikte unter den Angehörigen zu Tage treten.
Unsere Erbrechtler helfen bei der Gestaltung der Rechtsnachfolge sowohl von Unternehmern als auch von Privatpersonen. Wir begleiten unsere Mandanten bei gerichtlichen und außergerichtlichen Erbauseinandersetzungen und bei der Behandlung etwaiger Pflichtteilsrechte. Darüber hinaus beraten wir Sie in allen Fragen der vorweggenommenen Erbfolge durch Übertragung zu Lebzeiten und unterstützen Sie bei der Gründung von Stiftungen.
Erhebliche wirtschaftliche und persönliche Konsequenzen drohen auch im Falle einer Scheidung. Der Kampf um das eheliche Vermögen und den Unterhalt wird nicht selten mit harten Bandagen geführt. Dies kann durch vorsorgende Ehe- und Lebenspartnerschaftsverträge abgewendet werden. Sind Unterhalt, Versorgungs- oder Zugewinnausgleich im Vorfeld nicht geregelt, sichern unsere Fachanwälte für Familienrecht Ihre Rechte konsequent und zielführend.