Bau- und Immobilienrecht
Der Bauende soll nicht herumtasten und versuchen. Was stehen bleiben soll, muss recht stehen und wo nicht für die Ewigkeit doch für geraume Zeit genügen. Man mag doch immer Fehler begehen, bauen darf man keine.
Von der Projektierung, Errichtung oder dem Kauf über die Finanzierung bis hin zur Nutzung, Verwertung und Weiterveräußerung: Größere Bauvorhaben erfordern Weitblick und müssen vertraglich, wirtschaftlich und zeitlich genau durchdacht sein. Die Immobilienrechtler der Kanzlei Spieker & Jaeger beraten ihre Mandanten in jeder Phase des Lebenszyklus einer Immobilie – vom ersten bis zum letzten Akt. Neben der Immobilientransaktion befasst sich das erfahrene Team mit allen Rechtsfragen rund um Architektur, Errichtung, Ausbau sowie die Umnutzung von Objekten.
Gerade bei baurechtlichen Fällen gibt es häufig eine Fülle von Vertragspartnern und Verträgen. Diese bedürfen einer sorgfältigen Regie. Manche Projekte erfordern eine anwaltliche Begleitung und eine interdisziplinäre Herangehensweise über mehrere Jahre. Die Komplexität der Aufgaben umfasst auch gesellschafts- und steuerrechtliche sowie notarielle Aspekte, denen wir in vollem Umfang Rechnung tragen. Deshalb vertrauen institutionelle wie private Investoren, Bauträger, Bauunternehmer, Architekten, Haus- und Grundbesitzer sowie Handwerker auf unser Expertenwissen.