Turnusmäßig werden die Schwellenwerte der EU-Richtlinien für öffentliche Aufträge zum 01.01.2020 angepasst. Davon betroffen sind die klassischen öffentlichen Aufträge zur Beschaffung von Liefer- und Dienstleistungen sowie Bauleistungen. Anhand der Schwellenwerte entscheidet sich, welche Vergabevorschriften und gegebenenfalls welche Vergabearten zwingend anzuwenden sind.
Im Einzelnen lauten die angepassten Schwellenwerte wie folgt:
Für Bauleistungen: 5.350.000,00 €, anstatt bisher 5.548.000,00 €
Für Liefer- und Dienstleistungen: 214.000,00 €, statt wie bisher 221.000,00 €.
Für zentrale Regierungsdienststellen gilt allerdings ein noch geringerer Schwellenwert, nämlich 139.000,00 €, anstatt wie bisher 144.000,00 €.
Für Sektorenauftraggeber und im Rahmen der Konzessionsrichtlinie gelten abweichende Schwellenwerte. Von allgemeiner Bedeutung sind hier die Sektorenauftraggeber im Verkehrswesen und im Rahmen der Wasserversorgung. Hier gilt für Bauleistungen 5.350.000,00 € statt bisher 5.548.000,00 € und für Liefer- und Dienstleistungen 428.000,00 €statt bisher 443.000,00 €.